Wohnung räumen nach einem Todesfall

Was vor der Räumung zu klären ist, was mit dem Mietvertrag passiert und wie Sie die Wohnung Schritt für Schritt übergeben.

Von Die AusmisterVeröffentlicht am7 Min. Lesezeit

Wenn ein Angehöriger stirbt, steht vieles gleichzeitig an: Abschied, Begräbnis, Behördenwege. Die Wohnung kommt meist erst danach — und dann oft unter Zeitdruck, weil die Miete weiterläuft. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie vor der Räumung klären sollten und wie Sie die Wohnung Schritt für Schritt übergeben.

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Verlassenschaftsverfahren ist der zuständige Gerichtskommissär (Notar) Ihr Ansprechpartner.

Erst klären, dann räumen

In Österreich wird nach einem Todesfall ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Bezirksgericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär, der sich bei den Angehörigen meldet. Bis zur sogenannten Einantwortung — also bis das Verfahren abgeschlossen ist — gehört der Nachlass rechtlich der Verlassenschaft, nicht automatisch den Erben.

Für die Wohnung heißt das:

  • Sichern ist immer richtig. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke an sich zu nehmen und aufzubewahren, schützt den Nachlass.
  • Weggeben erst nach Absprache. Bevor Möbel verkauft, Wertgegenstände verschenkt oder die Wohnung komplett geräumt wird, sollten Sie das mit dem Gerichtskommissär abstimmen.
  • Dokumentieren hilft. Ein paar Fotos von allen Räumen vor der Räumung beugen späteren Missverständnissen unter Erben vor.

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

Angehörige treten in den Vertrag ein

Für Wohnungen, die unter das Mietrechtsgesetz fallen, regelt § 14 MRG ein Eintrittsrecht. Es betrifft nahe Angehörige wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkel oder Geschwister, die mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben. Sie treten in den Mietvertrag ein — es sei denn, sie teilen dem Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach dem Tod mit, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen.

Niemand tritt ein

Dann geht der Mietvertrag auf die Verlassenschaft bzw. die Erben über. Nach § 1116a ABGB können in diesem Fall sowohl die Erben als auch der Vermieter den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Bis zum Vertragsende fällt weiterhin Miete an — ein guter Grund, Kündigung und Räumung früh zu planen.

Bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen gelten oft eigene Abläufe. Fragen Sie dort direkt nach, welche Schritte und Fristen gelten.

Wichtige Unterlagen, nach denen Sie suchen sollten

Bevor geräumt wird, lohnt sich ein gründlicher Durchgang durch Schubladen, Ordner und Schränke. Achten Sie besonders auf:

  • Testament oder letztwillige Verfügungen
  • Mietvertrag und Korrespondenz mit Vermieter oder Hausverwaltung
  • Bankunterlagen, Sparbücher, Depotauszüge
  • Versicherungspolizzen
  • Verträge für Strom, Gas, Internet, Telefon und Abonnements
  • Pensions- und Sozialversicherungsunterlagen
  • Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Fahrzeugpapiere
  • Fotos, Briefe und persönliche Erinnerungsstücke

Was Sie beim ersten Durchgang übersehen, finden wir oft beim Räumen. Solche Fundstücke legen wir grundsätzlich beiseite und übergeben sie Ihnen.

Verträge kündigen und ummelden

  • Strom und Gas: Zählerstände am Übergabetag notieren und den Vertrag kündigen oder ummelden.
  • Internet, Telefon, Abonnements: mit Sterbeurkunde kündigen.
  • Post: einen Nachsendeauftrag einrichten, damit keine Rechnung oder Behördenpost verloren geht.
  • Hausverwaltung oder Vermieter: über den Todesfall informieren und den Übergabetermin abstimmen.

Die Räumung planen

  1. Familie zuerst. Geben Sie Angehörigen Zeit, Erinnerungsstücke auszuwählen. Markieren Sie, was bleiben soll.
  2. Termin von der Übergabe aus rückwärts planen. Steht das Mietende fest, lässt sich die Räumung genau darauf ausrichten.
  3. Besichtigung vereinbaren. Ein seriöses Räumungsunternehmen sieht sich die Wohnung vorher an und nennt danach einen schriftlichen Festpreis.
  4. Schlüssel übergeben. Während der Räumung müssen Sie nicht dabei sein — gerade bei einer Verlassenschaft ist das für viele eine Erleichterung.
  5. Endabnahme. Gemeinsam gehen wir durch die besenrein geräumte Wohnung.

Bei einer Verlassenschaftsräumung gehen wir respektvoll vor: Gut Erhaltenes rechnen wir gegen den Preis, persönliche Dinge sichern wir, und der Rest wird zur Deponie abtransportiert.

Die Übergabe an den Vermieter

  • Wohnung besenrein übergeben — auf Wunsch mit Endreinigung
  • Zählerstände ablesen und notieren
  • Übergabeprotokoll gemeinsam mit dem Vermieter erstellen
  • Alle Schlüssel zurückgeben, auch für Keller und Briefkasten

Fazit

Nach einem Todesfall gilt: erst sichern und klären, dann räumen. Stimmen Sie größere Schritte mit dem Gerichtskommissär ab, behalten Sie die Kündigungsfristen des Mietvertrags im Blick und planen Sie die Räumung vom Übergabetermin aus. Die körperliche Arbeit können Sie abgeben.

Wenn Sie Unterstützung brauchen: Wir besichtigen kostenlos und unverbindlich und übernehmen die Räumung — mit Ruhe und Respekt.

FAQ

Häufige Fragen

Kurz und ehrlich beantwortet.

Darf ich die Wohnung eines Verstorbenen sofort räumen?
Bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gehört der Nachlass der Verlassenschaft. Bevor Sie Wertgegenstände weggeben oder die Wohnung komplett räumen lassen, sollten Sie das mit dem zuständigen Gerichtskommissär (Notar) abstimmen. Dokumente und Wertsachen zu sichern ist dagegen immer sinnvoll.
Läuft die Miete nach dem Tod weiter?
Ja. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Wenn niemand in den Vertrag eintritt, müssen Erben oder Verlassenschaft ihn kündigen — bis dahin fällt Miete an. Deshalb lohnt es sich, Kündigung und Räumung zügig zu planen.
Wer bezahlt die Räumung einer Verlassenschaft?
In der Regel werden die Kosten aus dem Nachlass beglichen. Wer im Einzelfall zahlt, klären Sie am besten mit dem Gerichtskommissär.
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Es genügt, wenn jemand zur Schlüsselübergabe und zur Endabnahme da ist. Dokumente, Fotos und Wertgegenstände, die wir beim Räumen finden, legen wir für Sie beiseite.
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